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   BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02   

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BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02 (https://dejure.org/2004,28899)
BPatG, Entscheidung vom 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02 (https://dejure.org/2004,28899)
BPatG, Entscheidung vom 12. August 2004 - 25 W (pat) 311/02 (https://dejure.org/2004,28899)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Da andererseits ein gesteigerter Bekanntheitsgrad davon abhängt, in welchem Umfang und mit welcher Intensität die Marke dem Verkehr gegenüber tritt, reicht vorliegend im Hinblick auf den im gesamten Bundesgebiet geltenden Markenschutz eine nur regional gesteigerte Bekanntheit nicht aus, um den Widerspruchsmarken eine gesteigerte Kennzeichnungskraft und einen entsprechend großen Schutzumfang für das mit dem Geltungsbereich des § 9 Abs. 1 MarkenG beanspruchte Gesamtgebiet zuzuerkennen (vgl auch BGH MarkenR 2004, 31, 35-36 - Kinder; vgl auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 14, Rdnr 153 mwN; § 8 Rdnr 509).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann deshalb aus Rechtsgründen eine kollisionsbegründende Prägung eines Zeichens durch einen schutzunfähigen Bestandteil nicht angenommen werden, auch wenn für den Verkehr - wie bei der mündlichen Benennung der Marke und der Frage der klanglichen Verwechslungsgefahr - in der Regel der Wortbestandteil die einfachste oder gar einzige Möglichkeit (vgl BPatG MarkenR 2000, 103 - Netto 62; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 14 Rdn 597) der Markenbenennung darstellt (vgl BGH MarkenR 2004, 31, 35-36 - Kinder; MarkenR 2002, 253, 256 - Festspielhaus; MarkenR 2001, 465, - Bit/Bud).

    Dies gilt auch dann, wenn sich wie vorliegend die grafische Gestaltung ihrerseits als kennzeichnungsschwach erweist (vgl auch BGH MarkenR 2004, 31, 35-36 - Kinder; BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Bei dieser Art von Verwechslungsgefahr, die keine Alternative zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr darstellt, sondern diese näher bestimmt, kommt es nicht auf irgend eine wie auch immer begründete gedankliche Assoziation an, sondern maßgeblich ist allein eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr (vgl EuGH GRUR 1998, 387 - Springende Raubkatze; GRUR Int 1999, 754 - Lloyd; GRUR Int 2000, 899 - Marca/Adidas; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 9, Rdnr 459 ff mwN).

    Daß sich Übereinstimmungen in den Marken ergeben, reicht für die Annahme einer assoziativen Verwechslungsgefahr nach ständiger Rechtsprechung ebenso wenig aus wie eine rein assoziative gedankliche Verbindung beider Marken, wenn die Wahrnehmung der einen Marke Erinnerungen an die andere Marke weckt, obwohl eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (vgl EuGH GRUR 1998, 387 - Springende Raubkatze; GRUR Int 2000, 899 - Marca/Adidas).

  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft kann nicht allein durch die Ermittlung eines bestimmten prozentualen Bekanntheitsgrades festgelegt werden (vgl Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 14, Rdnr 325), sondern es sind für die vorzunehmende Einzelfallprüfung alle relevanten Umstände wie zB die Eigenschaften, die eine Marke von Hause aus besitzt, der Marktanteil der mit der Marken versehenen Waren bzw Dienstleistungen, die Intensität, die geografische Ausdehnung und die Dauer der Benutzung sowie der Werbeaufwand (vgl EuGH GRUR Int 2000, 73 - Chevy; BGH GRUR 2002, 1067 - DKV / OKV) heranzuziehen.

    Abgesehen davon, daß sich die nach den Vorgaben der Rechtsprechung (vgl EuGH GRUR Int 2000, 73 - Chevy; OLG Hamburg GRUR 2000, 1057 - Jeantex/Jeanbax) lediglich als Indiz heranzuziehenden Werbeaufwendungen hier eher im unteren Bereich bewegen, betreffen die sog Mediapläne zur Präsentation der Widerspruchsmarken im Verkehr im wesentlichen die Berliner Region.

  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Bei dieser Art von Verwechslungsgefahr, die keine Alternative zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr darstellt, sondern diese näher bestimmt, kommt es nicht auf irgend eine wie auch immer begründete gedankliche Assoziation an, sondern maßgeblich ist allein eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr (vgl EuGH GRUR 1998, 387 - Springende Raubkatze; GRUR Int 1999, 754 - Lloyd; GRUR Int 2000, 899 - Marca/Adidas; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 9, Rdnr 459 ff mwN).

    Daß sich Übereinstimmungen in den Marken ergeben, reicht für die Annahme einer assoziativen Verwechslungsgefahr nach ständiger Rechtsprechung ebenso wenig aus wie eine rein assoziative gedankliche Verbindung beider Marken, wenn die Wahrnehmung der einen Marke Erinnerungen an die andere Marke weckt, obwohl eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (vgl EuGH GRUR 1998, 387 - Springende Raubkatze; GRUR Int 2000, 899 - Marca/Adidas).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Dies hat der BGH in der "Zwilling/Zweibrüder"-Entscheidung (WRP 2004, 1046) im Zusammenhang mit § 14 Abs. 2 und 3 MarkenG bestätigt.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Eine gesteigerte Kennzeichnungskraft kann nicht allein durch die Ermittlung eines bestimmten prozentualen Bekanntheitsgrades festgelegt werden (vgl Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 14, Rdnr 325), sondern es sind für die vorzunehmende Einzelfallprüfung alle relevanten Umstände wie zB die Eigenschaften, die eine Marke von Hause aus besitzt, der Marktanteil der mit der Marken versehenen Waren bzw Dienstleistungen, die Intensität, die geografische Ausdehnung und die Dauer der Benutzung sowie der Werbeaufwand (vgl EuGH GRUR Int 2000, 73 - Chevy; BGH GRUR 2002, 1067 - DKV / OKV) heranzuziehen.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Nach dem für die Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken maßgeblichen Gesamteindruck (std Rspr, zB BGH GRUR 2003, 1044 - Kelly) unterscheiden sich die Marken hinreichend deutlich voneinander, wozu in erster Linie die grafische Gestaltung führt.
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Dies gilt auch dann, wenn sich wie vorliegend die grafische Gestaltung ihrerseits als kennzeichnungsschwach erweist (vgl auch BGH MarkenR 2004, 31, 35-36 - Kinder; BPatG GRUR 2002, 68 - COMFORT HOTEL).
  • BPatG, 08.07.1999 - 25 W (pat) 177/98

    Wahrenähnlichkeit bei diätätischen Lebensmitteln für medizinische Zwecke -

    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Nach ständiger Rechtsprechung kann deshalb aus Rechtsgründen eine kollisionsbegründende Prägung eines Zeichens durch einen schutzunfähigen Bestandteil nicht angenommen werden, auch wenn für den Verkehr - wie bei der mündlichen Benennung der Marke und der Frage der klanglichen Verwechslungsgefahr - in der Regel der Wortbestandteil die einfachste oder gar einzige Möglichkeit (vgl BPatG MarkenR 2000, 103 - Netto 62; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl, § 14 Rdn 597) der Markenbenennung darstellt (vgl BGH MarkenR 2004, 31, 35-36 - Kinder; MarkenR 2002, 253, 256 - Festspielhaus; MarkenR 2001, 465, - Bit/Bud).
  • BPatG, 09.10.2002 - 29 W (pat) 197/00
    Auszug aus BPatG, 12.08.2004 - 25 W (pat) 311/02
    Wie bereits die Markenstelle ausgeführt hat, stellt das Wort "Stars" im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen eine freihaltungsbedürftige und damit eine dem Markenschutz allein nicht zugängliche Bezeichnung für bekannte Künstler aus dem Bühnen- oder Show-Geschäft, insbesondere auch für Sänger (vgl "Schlagerstar", "Schlagersternchen") dar (vgl BPatG PAVIS PROMA, Püschel, 29 W (pat) 197/00).
  • OLG Hamburg, 25.11.1999 - 3 U 25/99
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